Radfahrausbildung in Klassen 3 bis 4 Das Fahrrad ist das Hauptverkehrsmittel der Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Sekundarstufe I. Die heutige Verkehrssituation erfordert vom kindlichen und jugendlichen Radfahrer mehr denn je, dass er sich im Straßenverkehr sicher bewegt und lernt, die vielfältig auftretenden, komplexen und teilweise gefährlichen Problem- und Konfliktsituationen zu bewältigen. Vorrangiges Ziel muss es sein, den jungen Verkehrsteilnehmer in die Lage zu versetzen, die im Schonraum erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten in der Verkehrsrealität sachgerecht umzusetzen. Die Radfahrausbildung in der Schule und in der Jugendverkehrsschule muss diesen Anforderungen Rechnung tragen. Sie ist in Rheinland-Pfalz ein wichtiger Bestandteil der Verkehrserziehung für alle Grund- und Sonderschüler, welche bereits in den Kindergärten beginnt und über die Schulkindergärten, die Grund- und Sonderschulen und bis zur Sekundarstufe I und II fortgeführt wird. Schwerpunkt im Rahmen der Verkehrserziehung im 3. und 4. Schuljahr an den Grundschulen und im 5. und 6. Schuljahr der Schulen für Lernbehinderte ist die theoretische und die praktische Radfahrausbildung, die jeweils mit einer Lernkontrolle abschließen. Wenn die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Radfahrprüfung nachgewiesen wurden, erhalten die Schülerinnen und Schüler einen “Fahrradpass”, der ihnen die erfolgreiche Ausbildung bescheinigt. Umsichtiges, partnerschaftliches, situations- und verkehrsgerechtes Verhalten muss aber natürlich auch danach weiter geübt werden. Wo es die örtlichen Gegebenheiten und die Verkehrsdichte zulassen, können nach der dritten Übungseinheit in der Grundschule bzw. gegen Ende der Gesamtausbildung in der Schule für Lernbehinderte Teile des Ausbildungsprogramms im Realverkehr geübt werden.