Fahrerlaubnis auf Probe Da die ersten zwei Jahre nach der Führerscheinprüfung für Fahranfänger erfahrungsgemäß die risikoreichsten sind, hat der Gesetzgeber die Fahrerlaubnis auf Probe, gleichsam zum Eigenschutz der Fahranfänger, eingeführt. Mit dem Erwerb des Führerscheins beginnt eine Probezeit von zwei Jahren (§ 2a Straßenverkehrsgesetz). In dieser Zeit ziehen Verstöße gegen Verkehrsvorschriften strenge Folgen nach sich. Es muss ein Aufbauseminar absolviert und bezahlt werden. Die Probezeit verlängert sich in diesem Fall auf vier Jahre.