Fahrradtraining
Das Fahrrad ist das Hauptverkehrsmittel der
Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Sekundarstufe
I. Die heutige Verkehrssituation erfordert vom kindlichen und
jugendlichen Radfahrer mehr denn je, dass er sich im Straßenverkehr
sicher bewegt und lernt, die vielfältig auftretenden, komplexen
und teilweise gefährlichen Problem- und Konfliktsituationen
zu bewältigen.
Vorrangiges Ziel muss es sein, den jungen Verkehrsteilnehmer
in die Lage zu versetzen, die im Schonraum erlernten Kenntnisse
und Fertigkeiten in der Verkehrsrealität sachgerecht umzusetzen.
Die
Radfahrausbildung in der Schule und in der Jugendverkehrsschule
muss diesen Anforderungen Rechnung tragen. Sie ist in Rheinland-Pfalz
ein wichtiger Bestandteil der Verkehrserziehung für alle Grund-
und Sonderschüler, welche bereits in den Kindergärten beginnt
und über die Schulkindergärten, die Grund- und Sonderschulen
und bis zur Sekundarstufe I und II fortgeführt wird.
Schwerpunkt im Rahmen der Verkehrserziehung im 3. und 4. Schuljahr
an den Grundschulen und im 5. und 6. Schuljahr der Schulen für
Lernbehinderte ist die theoretische und die praktische Radfahrausbildung,
die jeweils mit einer Lernkontrolle abschließen.
Wenn die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Radfahrprüfung
nachgewiesen wurden, erhalten die Schülerinnen und Schüler einen
"Fahrradpass", der ihnen die erfolgreiche Ausbildung bescheinigt.
Umsichtiges, partnerschaftliches, situations- und verkehrsgerechtes
Verhalten muss aber natürlich auch danach weiter geübt werden.
Wo es die örtlichen Gegebenheiten und die Verkehrsdichte zulassen,
können nach der dritten Übungseinheit in der Grundschule bzw.
gegen Ende der Gesamtausbildung in der Schule für Lernbehinderte
Teile des Ausbildungsprogramms im Realverkehr geübt werden.
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