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Da die ersten zwei Jahre nach der Führerscheinprüfung
für Fahranfänger erfahrungsgemäß die risikoreichsten
sind, hat der Gesetzgeber die Fahrerlaubnis auf Probe, gleichsam zum
Eigenschutz der Fahranfänger, eingeführt. Mit dem Erwerb
des Führerscheins beginnt eine Probezeit von zwei Jahren (§
2a Straßenverkehrsgesetz). In dieser Zeit ziehen Verstöße
gegen Verkehrsvorschriften strenge Folgen nach sich. Es muss ein Aufbauseminar
absolviert und bezahlt werden. Die Probezeit verlängert sich
in diesem Fall auf vier Jahre.
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